BGH-Urteil
Gemeinderat: Bausachen - Baugenehmigung
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ist eine Genehmigung zu erteilen, auch wenn das eine oder andere Baugesuch optisch nicht gefällt oder wenn Nachbarn Einwendungen haben.
Hier hat der BGH nochmals ganz klar festgestellt, dass bei rechtwidriger Versagung einer Baugenehmigung ein Schadensersatzanspruch besteht.
Wird die Genehmigung "vorsätzlich" versagt, besteht kein Versicherungsschutz des Haftpflichtversicherers der Gemeinde. In diesen Fällen entsteht unter Umständen eine persönliche Haftung des Gemeinderates.
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